ARBEITSUCHENDE
WIE STELLE ICH EINEN ANTRAG AUF BÜRGERGELD ?
Sie möchten zum ersten Mal einen Antrag auf Bürgergeld (bisher: „Arbeitslosengeld II“) stellen?
Oder stellen Sie einen Antrag nachdem Sie schon länger als sechs Monate kein Bürgergeld/Arbeitslosengeld II bezogen haben?
So können Sie den Antrag stellen:
Sie können alle notwendigen Angaben digital an das Jobcenter übermitteln. Zusätzlich können Sie direkt Nachweise und Anlagen hochladen und mit Ihrem Antrag versenden. Dabei erhalten Sie Hilfe beim Beantworten einzelner Fragen. Durch eine Plausibilitätskontrolle entfallen nicht notwendige
Angaben im Vergleich zum herkömmlichen Papierantrag. Ihr Antrag liegt unmittelbar nach Versendung zur Bearbeitung bei Ihrer Leistungssachbearbeitung vor. Es entfällt der Post- und Digitalisierungsweg.
Auch wenn Sie sich zunächst für ein Nutzerkonto registrieren müssen ist Ihr Antrag bereits mit der abgeschlossenen Registrierung formlos und fristwahrend gestellt.
Sie haben die Auswahl zwischen einen persönlichen oder telefonischen Termin im Kundenportal Eingangszone.
Während dieses Termins werden alle notwendigen Daten von Ihnen und den mit Ihnen im Haushalt lebenden Personen aufgenommen bzw. überprüft. Sie erhalten alle notwendigen Antragsunterlagen und Termine persönlich ausgehändigt bzw. per Post zugesendet.
- Stellen Sie einen telefonischen Antrag
Sie können Ihren Antrag auch telefonisch unter 0561-929990 (Mo.-Fr. 08:00 – 18:00 Uhr) stellen. Mitarbeitende werden Ihnen dann einen Termin zur persönlichen oder telefonischen Datenaufnahme übermitteln.
- Stellen Sie Ihren Antrag per Post
Sie können Ihren Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben auch per Post an das Jobcenter senden oder in den Briefkasten am Jobcenter (Lewinskistraße 4, 34127 Kassel) einwerfen. Bitte beachten Sie, dass neben dem Antrag alle notwendigen Anlagen und Nachweise (siehe weiter unten) vollständig sind. Ihr Antrag kann nur vollständig abschließend bearbeitet werden.
- Stellen Sie Ihren Antrag per Mail
Sie können Ihren Antrag auch per Mail an das Jobcenter richten. Bitte beachten Sie hierbei ebenfalls, dass eine abschließende und zügige Bearbeitung erst geschehen kann, wenn Ihr Antrag mit allen notwendigen Anlagen und Nachweisen vorliegt. Beachten Sie bitte auch, dass bei Übermittlung per Mail keine datenschutzrechtliche Sicherheit über das Jobcenter für Ihre übermittelten Sozialdaten gewährleistet werden kann. Daher empfehlen wir Ihnen, für eine digitale Antragstellung die Online-Antragstellung.
Welche weiteren Antragsunterlagen werden in der Regel benötigt?
Und so geht es weiter:
Entscheidung innerhalb von drei Wochen
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Auszahlung der Leistungen in der Regel drei Wochen nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen erfolgt. Durch die Möglichkeit der Online-Antragstellung können Sie die Bearbeitungszeit verkürzen, da der Post- und Digitalisierungsweg entfällt.
Erstgespräch bei Ihrer Integrationsfachkraft
Sie und alle mit Ihnen im Haushalt lebenden Personen über 15 Jahren erhalten eine zeitnahe Einladung zu einem persönlichen Erstgespräch bei Ihrer Integrationsfachkraft. In dieser Beratung wird Ihre persönliche und berufliche Situation besprochen und Sie erhalten eine zielgerichtete Beratung über Förder- und Unterstützungsangebote des Jobcenters. Im Rahmen des Online-Antrags haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das sogenannte Online-Arbeitsmarktprofil vor Ihrem Gespräch an Ihre Integrationsfachkraft zu übermitteln. Dies schafft eine gute Gesprächsgrundlage für Ihr Erstgespräch.
Persönlicher Abgabetermin Ihres Antrags
Auf Wunsch erhalten Sie einen persönlichen Abgabetermin bei Ihrer Leistungssachbearbeitung, die für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig ist. In diesem Gespräch können Sie offene Fragen zu Ihrer Antragstellung klären und erhalten bei weiteren Fragen eine qualifizierte leistungsrechtliche Beratung.