Team Unterhalt im Jobcenter Stadt Kassel

Wir machen Ansprüche geltend!

Unterhalt und Arbeitslosengeld II - das ist ein sehr komplexes Thema. Und Fehler sind schnell gemacht. Holen Sie sich Rat und Hilfe bei unseren Fachleuten, bevor Sie irgendwelche juristischen Schritte einleiten. Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, hilft Ihnen Ihr Ansprechpartner im Team Unterhalt gerne weiter. Sie können auch per E-Mail Kontakt aufnehmen: Jobcenter-Stadt-Kassel.Unterhalt(at)jobcenter-ge.de

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen und Ihnen oder Ihren Kindern grundsätzlich Unterhaltszahlungen zustehen, gehen diese Ansprüche kraft Gesetzes bis zur Höhe der gewährten Leistungen auf die Träger der Grundsicherung über. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr ohne weiteres berechtigt sind, Unterhaltsansprüche selbst durchzusetzen.
Das Unterhaltsteam des Jobcenters Stadt Kassel macht diese Ansprüche auf Unterhalt gegenüber den Zahlungspflichtigen geltend und leitet, falls erforderlich, auch gerichtliche Schritte ein.
Bekommen Sie bereits Unterhalt, wenn Sie bei uns einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, müssen Sie den Unterhalt angeben. 

Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II erhalten und dann Unterhaltszahlungen an Sie beginnen, sind Sie verpflichtet, das Jobcenter hiervon zu unterrichten.

Sollten Sie in Ihrer Unterhaltsangelegenheit bei Antragstellung bereits anwaltlich vertreten sein, müssen Sie dies dem Jobcenter unverzüglich mitteilen.  Einen Rechtsanwalt neu zu beauftragen, ist nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Unterhaltsteams möglich. 

Existiert bereits ein Unterhaltstitel (zum Beispiel eine vollstreckbare Gerichtsentscheidung, eine Jugendamtsurkunde oder Ähnliches), der Sie zur Geltendmachung von Unterhaltszahlungen berechtigt, müssen Sie dies Ihrem Sachbearbeiter ebenfalls umgehend bekanntgeben und den Titel in Kopie vorlegen.