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Weiterbewilligungsantrag auf Leistungen wieder erforderlich

Zur Bewältigung der Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber im März ein Sozialschutzpaket mit Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zur Grundsicherung beschlossen. Eine dieser Regelungen endet nun.

 

Weiterbewilligungsantrag wieder notwendig

Kundinnen und Kunden, deren Bewilligungszeiträume in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, mussten durch diese Vereinfachung keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Diese Regelung läuft zum 30. August 2020 aus. Bei Bewilligungszeiträumen, welche ab dem 31. August 2020 enden, ist daher ein Weiterbewilligungsantrag notwendig.

Antragsunterlagen werden versendet

Das Jobcenter Stadt Kassel hat seit dem 20. Juli 2020 begonnen, Schreiben an alle Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher zu versenden, deren Arbeitslosengeld II ab dem 31. August 2020 endet. Die Weiterbewilligungsanträge müssen rechtzeitig in den Jobcentern eingehen, bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist ab dem 31.08.2020 nicht mehr möglich.

Anträge elektronisch einreichen

Die Antragsunterlagen und Anlagen können auch bequem online übermittelt werden. Das Jobcenter Stadt Kassel empfiehlt dazu die Nutzung des sicheren eService Jobcenter.Digital, die Zugangsdaten erhalten Kundinnen und Kunden auf Wunsch zugeschickt.  

Bleiben Sie gesund!

Ihr Jobcenter Stadt Kassel