Kooperationsplan und Schlichtungsstelle
Gemeinsam. Planen. Handeln. Gestalten
Unser gemeinsamer Weg in Ihre berufliche Zukunft
Mit der Einführung des Bürgergeldes schließen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft keine Eingliederungsvereinbarungen mehr, sondern erstellen gemeinsam einen Kooperationsplan. Im Kooperationsplan steht, welche Schritte Sie auf dem Weg zum Erreichen Ihres Ziels gehen möchten und wie das Jobcenter Stadt Kassel Sie dabei begleitet.
Wenn Sie eine Ausbildung oder Arbeit suchen, möchten wir Sie bestmöglich unterstützen. Falls es dabei Hürden gibt, wollen wir diese gemeinsam mit Ihnen aus dem Weg räumen.
Wir möchten mit Ihnen zusammenarbeiten!
Im ersten Gespräch erläutert Ihnen Ihre Integrationsfachkraft, wie wir für Sie erreichbar sind, welche Angebote Ihnen grundsätzlich offen stehen und wie das Jobcenter Stadt Kassel Sie bestmöglich unterstützen kann.
Ausgangslage klären
Ihre Integrationsfachkraft klärt mit Ihnen zunächst Ihre persönliche Ausgangslage. Dabei bespricht sie mit Ihnen Ihre individuelle Situation, Ihre Ziele, Ihre beruflichen Erfahrungen, Fähigkeiten und Ihre persönlichen Stärken. Zusätzlich wird mit Ihnen abgeklärt, ob es berufliche oder persönliche Themen gibt, die Ihnen die Suche oder Aufnahme einer Arbeit erschweren. Je besser wir Ihre Vorstellungen und Bedürfnisse kennen, umso genauer können wir unserer Beratung darauf ausrichten.
Ziele festlegen
In dieser Phase überlegen wir gemeinsam, welche beruflichen Möglichkeiten Sie haben. Dabei nehmen wir auch berufliche Alternativen in den Blick. Auch können z. B. der Erwerb eines Berufsabschlusses oder die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in Betracht kommen.
Nächste Schritte planen und gehen – unser gemeinsamer Fahrplan
Im Kooperationsplan geht es um Sie. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Fahrplan, in dem wir das Ziel festlegen und den Weg beschreiben, wie wir dieses erreichen: Was sind Ihre nächsten Schritte, wie unterstützt Sie das Jobcenter Stadt Kassel dabei und wen brauchen wir vielleicht noch dazu? Wenn Sie Hilfe bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt benötigen, erarbeiten wir geeignete Lösungen und Maßnahmen, um mögliche Lücken zu schließen und Probleme nach Möglichkeit zu beseitigen. Sie können Ihre Vorstellungen, Wünsche aber auch Bedenken einbringen und wir überlegen gemeinsam, welche Lösungen es dafür geben kann.
In den nächsten Beratungsgesprächen schauen wir gemeinsam, was schon erreicht wurde und passen, wenn es nötig ist, den Kooperationsplan an.
Wie arbeiten wir zusammen?
Der neue Kooperationsplan ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt.
Es ist wichtig, dass Sie Absprachen einhalten, um Ihr Ziel zu erreichen. Wenn Sie Absprachen nicht einhalten, kann Ihre notwendige Mitarbeit am Eingliederungsprozess im nächsten Schritt verbindlich eingefordert werden (z. B. Bewerben auf Stellenangebote, Nutzen von Qualifizierungsangeboten, Teilnahme an Beratungsgesprächen).
Wenn Sie feststellen, dass Sie Inhalte aus dem Kooperationsplan oder Termine nicht einhalten können, melden Sie sich am besten frühzeitig bei Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner, um gemeinsam eine Lösung zu finden.