FAQ

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN AUF EINEN BLICK

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Ist Ihre Frage nicht dabei? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail.
Wir antworten so schnell wie möglich.

A

Was bedeutet „Arbeitsuchende“?

Arbeitsuchende sind insbesondere Personen, die

 

  • mindestens 15 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind,
  • nur eingeschränkt für Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen, weil sie zum Beispiel an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilnehmen,
  • die Regelaltersgrenze erreicht haben,
  • arbeitsunfähig erkrankt sind,
  • als Schüler, Studenten oder Schulabgänger eine Ausbildungsstelle suchen.

Was bedeutet „Arbeitslose“?

Arbeitslose sind Personen, die

 

  • nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten,
  • eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen des Jobcenter zur Verfügung stehen und,
  • sich beim Jobcenter oder einer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

Bekomme ich weiter Bürgergeld, wenn ich krank bin?

Sind Sie krank, müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorlegen. Arbeitslosengeld II wird Ihnen weiter gezahlt. Dies gilt aber nur, wenn die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit voraussichtlich weniger als sechs Monate beträgt.

B

Was bedeutet „Bedarfsgemeinschaften“?

Bedarfsgemeinschaften sind die Haushalte beziehungsweise Familien, in denen das Gesamteinkommen zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht. Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und die nicht erwerbsfähigen Angehörigen, die Anspruch auf Sozialgeld haben zum Beispiel kleine Kinder, Schülerinnen und Schüler oder Pflegebedürftige im Haushalt.

E

Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, schließen wir mit Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung ab. In dieser gemeinsamen Erklärung halten wir fest, was Sie unternehmen wollen, um Ihre Ziele zu erreichen  zum Beispiel die Aufnahme einer Arbeit. Auch die Schritte, die von Seiten des Jobcenters nötig sind, um Sie bei der Arbeitssuche oder der Wiedereingliederung in Arbeit zu unterstützen, werden darin aufgenommen.

Was ist ein „Ein-Euro-Job“?

Unter einem „Ein-Euro-Job“ versteht man eine Arbeitsgelegenheit (AGH), die Arbeitslosengeld II-Empfängern durch das Jobcenter angeboten wird. Arbeitsgelegenheiten sollen Arbeitsuchenden ermöglichen, berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben oder zu erweitern. Gleichzeitig sollen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert und ihre Integration in das Erwerbsleben erleichtert werden durch die neue berufliche Erfahrung und den Nachweis von Eigeninitiative in der AGH. Sie erhalten für die Tätigkeit eine so genannte „Mehraufwandsentschädigung“ zusätzlich zum Arbeitslosengeld II.

Was geschieht, wenn ich zusätzliches Einkommen habe?

Grundsätzlich ist – bis auf wenige Ausnahmen - jegliches Einkommen bedarfsmindernd anzurechnen. Wenn Sie aus einer Erwerbstätigkeit Einkommen erzielen, wird dieses mit Ausnahme der ersten 100 Euro auf die Leistungen zur Grundsicherung (ALG II) angerechnet. Es gibt darüber hinausgehende Freibeträge. Diese richten sich nach der Höhe Ihres Einkommens sowie Ihrer individuellen familiären Situation. Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie bei einem geringfügigen Job nicht mehr als 100 Euro verdienen müssen Sie dies dem Jobcenter mitteilen!

F

Ich soll jetzt ins Fallmanagement. Bin ich besonders schlimm?

Nein, aber Ihre Lebenssituation ist schwieriger oder unübersichtlicher als bei anderen. Da kann ein Mehr an Unterstützung sehr hilfreich sein.

Was ist im Fallmanagement anders als im „normalen“ Vermittlungsbereich?

Die Arbeitsvermittlung unterstützt die Arbeitsuchenden darin, ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern und möglichst zu beenden. Manchmal führen schwierige Lebensumstände, gesundheitliche Probleme oder bestimmte Ereignisse aber dazu, dass der Weg in die Eigenständigkeit, Arbeit oder Ausbildung sehr steinig ist. Hier hat das Fallmanagement mehr Zeit und Möglichkeiten, die bestehenden Lebensumstände weitgehender zu berücksichtigen und einzubeziehen. Die engere Betreuung soll dabei helfen, die bestehenden Schwierigkeiten zu bearbeiten und einen stabilen Weg zu finden, der im besten Fall unabhängig vom ALG II-Bezug macht.

H

Was bedeutet „Hilfebedürftigkeit“?

Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn der Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften bestritten werden kann.

L

Was bedeutet „Erwerbsfähige Leistungsberechtigte“?

Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) werden Personen bezeichnet, die das 15. Lebensjahr vollendet und das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind und deren Einkommen zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht.

M

Was sind Mitteilungspflichten?

Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung sind Sie verpflichtet, Änderungen mitzuteilen. Dies betrifft sowohl Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen zum Beispiel Umzug, Heirat oder bei den Personen, die in Ihrem Haushalt leben, als auch Änderungen im Zusammenhang mit Ihrem Einkommen und Vermögen zum Beispiel die Aufnahme einer Arbeit oder Beginn der Rente. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie eine Änderung mitteilen müssen, fragen Sie bei uns nach. Wir helfen Ihnen gern.

T

Ich bin krank und kann nicht zu meinem Termin im Jobcenter erscheinen. Wie soll ich mich verhalten?

Teilen Sie uns umgehend mit, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen können. Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine so genannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Bitte achten Sie darauf, dass diese Krankschreibung innerhalb von drei Werktagen bei uns im Jobcenter eingeht, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

U

Kann ich in den Urlaub fahren?

Ein Urlaubsanspruch wie bei einem Arbeitnehmer besteht für Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger nicht. Sie müssen für uns an jedem Werktag postalisch erreichbar sein. Wenn Sie dennoch wegfahren möchten, sollten Sie die Ortsabwesenheit unbedingt vorher von uns genehmigen lassen. Die Dauer der maximal möglichen Ortsabwesenheit beträgt im Regelfall bis zu drei Wochen im Kalenderjahr.

Was sollte ich beachten, wenn ich einen Umzug plane?

Wichtige Infos finden Sie hier:

Wohnen & Umzug​​​​​​​

W

WAS SOLLTE ICH IM HINBLICK AUF MEINE WOHNUNG BEACHTEN?

Wichtige Infos finden Sie hier:

Wohnen & Umzug​​​​​​​