Das Jobcenter Stadt Kassel

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter Stadt Kassel betreuen, beraten, qualifizieren und vermitteln Menschen aus der Stadt Kassel in Arbeit, die Bürgergeld (bisher: „Arbeitslosengeld II“) beziehen. Darüber hinaus ist das Jobcenter für die Auszahlung der Geldleistungen, also Bürgergeld, Sozialgeld sowie Kosten der Unterkunft, zuständig. Gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).

Am 1. Januar 2005 als „Arbeitsförderung Kassel Stadt“ (AFK) gegründet, wurde der Name am 1. Januar 2011 in „Jobcenter Stadt Kassel“ geändert. Träger des Jobcenters sind die Stadt Kassel und die Agentur für Arbeit.

Stadt Kassel und Agentur für Arbeit:
Schulterschluss gegen Arbeitslosigkeit


Die Stadt Kassel trägt die Kosten der Unterkunft (Miete, Betriebskosten) und Heizkosten, gegebenenfalls Kosten für Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung sowie Suchtberatung. 

Die Agentur für Arbeit vertritt den Bund. Sie trägt die so genannte "Regelleistung". Von dieser müssen Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Kleidung oder Telefon bestritten werden. Dazu kommt  gegebenenfalls der Mehrbedarf, der über die Regelleistung hinausgeht, sowie die Pflichtbeiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. 
Im Jobcenter Stadt Kassel arbeiten rund 300 Menschen.

Aufgaben des Jobcenters

  • Eingliederung in Arbeit
  • Vermittlung in Arbeit
  • Sicherung des Lebensunterhaltes
  • Hilfebedürftigkeit vermeiden, beseitigen, verkürzen oder verringern
  • Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessern, wieder herstellen
  • Eigenverantwortung und Selbstbewusstsein von langzeitarbeitslosen Menschen nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns verbessern
  • geschlechtsspezifischen Nachteilen entgegenwirken
  • behindertenspezifische Nachteile überwinden

     

Die erweiterte Geschäftsführung des Jobcenter Stadt Kassel
 

(v.l.n.r.) René Walther (Bereichsleiter), Katja Kairies (Bereichsleiterin), Jutta Kahler (Geschäftsführerin), Oliver Ebel (Bereichsleiter)