Amtliche Bekanntmachungen 

 

Wenn Bescheide oder wichtige Schreiben des Jobcenter Stadt Kassel nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift von Antragsteller*innen, deren Bevollmächtigten oder von Vertreter*innen zugestellt werden kann, kann eine „Öffentliche Zustellung“ angeordnet werden. Eine solche öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Das Jobcenter Stadt Kassel hat daher seine Homepage www.jobcenter-stadt-kassel.de als zusätzliche Stelle zu den Aushängen am Dienstgebäude als Stelle für öffentliche Zustellungen seiner Bescheide im Sinne des § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bestimmt. Rechtsgrundlage dafür ist § 40 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch II. Teil (SGB II), §§ 37 Absatz 3, 65 Sozialgesetzbuch X. Teil (SGB X) in Verbindung mit § 10 VwZG. Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Die Abholung des Schriftverkehrs ist während der  Öffnungszeiten am Dienstgebäude des Jobcenter Stadt Kassel, Lewinskistraße 4, 34127 Kassel möglich. Zur Aushändigung des Schriftstückes ist eine Identifikation durch ein gültiges Personaldokument erforderlich.