Eingliederungszuschuss (EGZ) für Arbeitgebende
Grundsatz
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können bei der Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen einen Eingliederungszuschuss (EGZ) beantragen. Die Förderung ist möglich, wenn die Vermittlung wegen in der Person liegender Umstände erschwert ist.
Die Höhe und Dauer des Zuschusses orientieren sich am Umfang einer möglichen Minderleistung sowie an den individuellen Anforderungen der Eingliederung. Die Entscheidung erfolgt nach Einzelfallprüfung und liegt im Ermessen des Jobcenters.
Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden. Für geförderte Arbeitsverhältnisse gilt zudem eine Nachbeschäftigungspflicht, die sich an der Dauer der Förderung orientiert.
Förderausschluss
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
- ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wird, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten, oder
- der Zuschuss für eine Person beantragt wird, die innerhalb der letzten vier Jahre bereits länger als drei Monate sozialversicherungspflichtig im Unternehmen beschäftigt war.
Berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt
Bei der Berechnung des Zuschusses können berücksichtigt werden:
- die regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelte, sofern diese tariflich oder ortsüblich sind, sowie
- ein pauschaler Arbeitgeberanteil von 20 % an den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen.
Besondere Fördermöglichkeiten
Zusätzlich bestehen Sonderförderungen, zum Beispiel für Langzeitarbeitslose oder Menschen mit Behinderungen. Gerne informieren wir Sie individuell über die jeweiligen Voraussetzungen und Förderinhalte.
Rückzahlung
Eingliederungszuschüsse sind teilweise zurückzuzahlen, wenn das Beschäftigungsverhältnis innerhalb des Förderzeitraums oder der Nachbeschäftigungszeit beendet wird. In besonderen Fällen kann auf die Rückzahlung verzichtet werden.
Antragstellung
Einen Antrag auf Eingliederungszuschuss können Arbeitgebende direkte hier online beantragen.