Durch die zweite Stufe der Bürgergeld-Reform ab Anfang Juli ist mit dem Kooperationsplan eine wichtige Neuerung eingeführt worden. Der Kooperationsplan löst die alte Eingliederungsvereinbarung ab und ist eine Art Fahrplan: Gemeinsam legen Sie mit ihren Integrationsfachkräften bzw. mit ihren Fallmanager:innen ein Ziel fest und beschreiben, wie dies erreicht werden soll.
Was machen Sie als nächstes, wie kann das Jobcenter Stadt Kassel Sie dabei unterstützen und wer kann noch damit helfen? Im Kooperationsplan geht es um Sie und um unsere Unterstützung, er rückt die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt. Um dies zu unterstreichen ist der neue Kooperationsplan auch rechtlich unverbindlich.
Alle Informationen zum Kooperationsplan haben wir hier auf unserer Website übersichtlich für Sie zusammengefasst.
(veröffentlicht 20.07.2023, aktualisiert)