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Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende kommt!

Zum 01.07.2026 treten die gesetzlichen Änderungen in Kraft.

Zum 1. Juli 2026 wird das bisherige Bürgergeld durch die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt. Die finanzielle Unterstützung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, bleibt grundsätzlich bestehen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Mitwirkung bei der Arbeitsuche erhöht.

Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet das insbesondere:

  • Die Vermittlung in Arbeit hat Vorrang. Ziel ist es, Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen.
  • Rechte und Pflichten sind klarer als bisher geregelt, um Verlässlichkeit und Fairness zu gewährleisten.
  • Kundinnen und Kunden können gezielter gefördert und unterstützt werden.

Alle Neuerungen und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Darüber hinaus können Sie in unserem "FAQ zur Grundsicherung" noch mehr Fragen und Antworten nachlesen, die auf weitere Details der Gesetzesänderungen eingehen.

FAQ zur Grundsicherung

 

(veröffentlicht am 29.06.2026)