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Zweite Stufe der Bürgergeld-Reform

Neue Chancen durch Änderungen ab 01. Juli 2023

Zum Jahresbeginn wurde das Bürgergeld eingeführt, im ersten Schritt brachte dies vor allem Änderungen bei den Geldleistungen. Im zweiten Schritt wird nun der erweiterte Instrumentenkasten für Förderungen und der Kooperationsplan eingeführt.

Anfang des Jahres wurden das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld vom neuen Bürgergeld abgelöst. Neben einer deutlichen Erhöhung der Regelsätze wurden mit höheren Freibeträgen und einer Karenzzeit rund um Vermögen und Wohnen Erleichterungen für Kundinnen und Kunden eingeführt. Dank einer neue Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro muss das Jobcenter Stadt Kassel seitdem Kleinstbeträge nicht mehr zurückfordern.

Im zweiten Schritt bringt das Bürgergeld ab Anfang Juli nun zahlreiche Veränderungen im Bereich der Qualifizierung und der Begleitung auf dem Weg in eine Beschäftigung. Jutta Kahler, seit April Geschäftsführerin des Jobcenter Stadt Kassel, erklärt dazu: „Im zweiten Schritt der Bürgergeld-Reform verbessern sich die Arbeitsmarktchancen für unsere Kundinnen und Kunden nachhaltig. Die Bürgergeld-Beziehenden können sich leichter qualifizieren und weiterbilden. Wir sind vorbereitet und freuen uns.“

 

Neue Chancen für erwerbsfähige Bürgergeld-Beziehende

Zu den Neuerungen ab Juli 2023 zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung, das neu eingeführte Weiterbildungsgeld und die ganzheitliche Betreuung, also ein Coaching. „Bei der ganzheitlichen Betreuung hat das Jobcenter Stadt Kassel schon vor dem Bürgergeld mit dem Pilotprojekt der ‚Aufsuchenden Beratung‘ für unsere Kundinnen und Kunden bereits seit April 2022 die Teilhabe und Chancengerechtigkeit am Arbeitsmarkt toll ausgebaut“, betont Jutta Kahler.

Der Wegfall des Vermittlungsvorrangs verleiht der beruflichen Weiterbildung noch zusätzliches Gewicht. So steht es den vier Millionen Kundinnen und Kunden zukünftig grundsätzlich frei, sich als Alternative zu einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme für eine langfristige Qualifizierung zu entscheiden.

 

Kooperationsplan wird schrittweise bis Jahresende 2023 eingeführt

Der rechtsunverbindliche Kooperationsplan ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung und fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kundinnen und Kunden und dem Jobcenter Stadt Kassel. Im Kooperationsplan werden die nächsten Schritte gemeinsam und auf Augenhöhe miteinander vereinbart. Wenn dabei Meinungsverschiedenheiten auftreten, kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen.

 

Durch neue Freibeträge wird eine Arbeitsaufnahme noch lohnender

Die Freibeträge für alle Erwerbstätigen werden verbessert. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro dürfen 30 Prozent davon ohne Anrechnung behalten werden, wodurch der Ausbau einer geringfügigen Beschäftigung sofort mehr finanzielle Entlastung für Kundinnen und Kunden bedeutet. Auch die Freibeträge für ergänzend erzieltes Einkommen ändern sich, beispielsweise wird Einkommen aus beruflicher Ausbildung erst ab der Minijob-Grenze (520 Euro) berücksichtigt.

 

 

Viele Fragen zum Bürgergeld beantwortet diese Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

(veröffentlicht 27.06.2023, aktualisiert)