Leistungsbezieher*innen in der Stadt Kassel, die im Mai 2021 Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) ausgezahlt bekommen, erhalten einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von € 150. Die Auszahlung muss nicht extra beantragt werden. Die berechtigten Leistungsbezieher*innen erhalten vom Jobcenter Stadt Kassel automatisch einen entsprechenden Bescheid und die Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt zur Mitte des Monats Mai, aufgrund des Feiertages kann sich – abhängig von der Bankverbindung – der Zahlungseingang um wenige Tage verschieben.
Mit dieser Sonderzahlung hat der Bundesgesetzgeber im Sozialschutzpaket III einen teilweisen Ausgleich der pandemiebedingten Mehraufwendungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 geschaffen.
Die Einmalzahlung in Höhe von 150,00 Euro erhält, wer Leistungen nach Regelbedarfsstufe 1, 2 und 3 erhält. Das sind zum Beispiel Alleinerziehende und Alleinstehende, aber auch Menschen, die mit einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Auch volljährige Kinder, die bei ihren Eltern leben, erhalten den Corona-Zuschlag, sofern dort kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.
„Mit diesem Zuschlag können die Belastungen unserer Kundinnen und Kunden durch die Corona-Pandemie und den langen Lockdown zumindest etwas abgemildert werden“, so Oliver Ebel, Bereichsleiter Leistung im Jobcenter Stadt Kassel.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter*innen des Jobcenter Stadt Kassel gerne zur Verfügung. Das Servicecenter des Jobcenter Stadt Kassel ist montags bis freitags unter 0561 / 92 999 0 von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Die interne Hotline ist montags bis donnerstags unter 0561 / 92 999 202 von 08:00 bis 15:00 Uhr erreichbar, freitags bis 12:00 Uhr.