Das Jobcenter Stadt Kassel gewährt im Rahmen der Leistungsgewährung nach SGB II ab dem 01. September 2025 für 1-5 Personenhaushalte folgende Grenzwerte für Grundmiete inklusive Betriebskosten (ohne Heizung):
1-PHH (50m2) | 2-PHH (60 m2) | 3-PHH (75 m2) | 4-PHH (87m2) | 5-PHH (99 m2) |
494,50 € | 546,00 € | 675,75 € | 794,31 € | 910,40 € |
(in Klammern die Orientierungswerte zur Wohnungsgröße nach der Hessischen Richtlinie zur sozialen Wohnraumförderung.)
Für Haushalte ab 6 Personen wird anhand der individuellen Gegebenheiten im Einzelfall entschieden. In der Regel ist von zusätzlich 12 m2 je weiterer Person auszugehen. Als Orientierungsmaßstab kann für die Brutto-Kaltmiete ein m2-Preis von 9,20 €, das heißt ein Zuschlag von 110,40 € pro zusätzliche Person herangezogen werden.
Die neuen Grenzwerte werden vom Jobcenter Stadt Kassel bei allen Neuanträgen sowie bei (erforderlichem) Mietbeginn ab 01.09.2025 berücksichtigt. Bei Kundinnen und Kunden, die bereits Leistungen des Jobcenter Stadt Kassel beziehen, werden die neuen Werte automatisch bei Bearbeitung der Kosten der Unterkunft, spätestens im Rahmen der Weiterbewilligung rückwirkend ab dem 01.09.2025 angewandt. Kund:innen müssen dazu keinen gesonderten Antrag stellen.
Eine Übersicht über die Regelungen zur Übernahme der Wohnkosten im Rahmen der Leistungsgewährung nach SGB II können Sie hier auf unserer Website einsehen.
Grundlage der neuen Grenzwerte:
Die Stadt Kassel hat die Firma DOMUS Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH mit der Erstellung eines Wohnungsmarktgutachtens zur Festlegung der Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II beauftragt. Die nunmehr vorliegende Fortschreibung des schlüssigen Konzepts zur Bestimmung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII wurde von der Stadt Kassel mit Wirkung zum 01.09.2025 übernommen und wird vom Jobcenter Stadt Kassel entsprechend umgesetzt.