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Das Bürgergeld kommt!

Aus ALG II wird ab 01. Januar 2023 das neue Bürgergeld

2023 wird aus der „Grundsicherung“, dem ALG II, das neue Bürgergeld. Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat wird das Bürgergeld-Gesetz zum 01. Januar 2023 in Kraft treten.

Wichtig für Sie: Wer schon Geldleistungen vom Jobcenter Stadt Kassel bezieht, braucht keinen extra Antrag auf das Bürgergeld zu stellen. Wir bleiben für Sie zuständig und stellen die Leistungen automatisch für Sie um!

Mit der Einführung des Bürgergelds ändert sich nicht nur einfach der Name! Es wird einen höheren Regelbedarf geben und die Freibeträge für Erwerbstätige steigen. Es geht bei der Änderung aber insbesondere um mehr Vertrauen, mehr Gemeinsamkeit und um noch mehr Chancen.

„Beim Bürgergeld geht es um einen Sozialstaat auf der Höhe der Zeit. Es geht darum, dass Menschen, die in Not sind, verlässlich abgesichert werden. Es ist eine Frage der gesellschaftlichen Solidarität.“ (Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales)

Die endgültige Einführung des Bürgergeldes erfolgt sehr kurzfristig, das Jobcenter Stadt Kassel hat sich aber intensiv auf die Änderungen vorbereitet. Damit können wir sicherstellen, dass wir Sie beim Wechsel von ALG II zum Bürgergeld nahtlos unterstützen werden – mit Leistungen, Beratung und Förderung!

 

Alle Neuerungen des Bürgergelds im Überblick:

 

Folgende Regelsätze gelten für das Jahr 2023:


Weitere Informationen zum Bürgergeld haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Servicestelle SGB II übersichtlich zusammengefasst.
 

 

(veröffentlicht 17.11.2022, aktualisiert)