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Corona-Info: Selbstständige und Freiberufler

Durch die Corona- / Covid19-Pandemie und den damit verbundenen einschneidenden Veränderungen stehen wir alle vor großen

Herausforderungen. Gerade auch Kleinunternehmer und Freiberufler können in dieser Ausnahmesituation in eine finanzielle Notlage geraten, daran ändern auch die ersten Lockerungen nichts.

Das Jobcenter Stadt Kassel berät und unterstützt Menschen in dieser Notsituation. Auch Selbstständige und Freiberufler können selbst dann Leistungen der Grundsicherung nach SGB II (Arbeitslosengeld II) beantragen, wenn bereits Leistungen der Soforthilfsprogramme von Bund und Land Hessen in Anspruch genommen wurden. Diese Hilfen gelten als zweckbestimmte betriebliche Einnahmen und werden nicht als Einkommen angerechnet. Voraussichtlich gilt dies auch für die angekündigte Unterstützung des Wiederankurbelung-Programms der Stadt Kassel.

Bevor Sie sich entscheiden einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen, möchte das Jobcenter Stadt Kassel darüber informieren, welche Soforthilfen und Maßnahme für Sie zur Sicherstellung Ihrer Firma in Betracht kommen können.

 

  • Maßnahmenbündel zur Bewältigung der Corona-Pandemie in Hessen
    Bund und Land stellen zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung für die hessische Wirtschaft als Soforthilfe und als Darlehen bereit. Eine Übersicht über diese Corona-Soforthilfen und Liquiditätshilfen gibt die Regionaldirektion der Agentur für Arbeit in Hessen:
    Soforthilfe und Darlehen für hessische Wirtschaft
  • Soforthilfsprogramm Land Hessen

Aufbauend auf das Programm des Bundes für Kleinstunternehmen und Soloselbständige hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen ein Soforthilfsprogramm aufgelegt, um hessische Unternehmen aller Branchen angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Virus-Pandemie zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern. Existenzgefährdete Unternehmen, Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe können einen einmaligen Zuschuss erhalten, um die wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona-Virus-Pandemie zu mindern.

Anträge seit Ende März beim Regierungspräsidium Kassel zur Verfügung.
Die IHK Kassel-Marburg informiert ebenfalls über die Soforthilfe.

 

  • Kurzarbeitergeld

Als Unternehmerin oder Unternehmer eines Betriebs mit mindestens einem Angestellten, können Sie ggf. die Möglichkeit haben, sich bei der Bundesagentur für Arbeit auch rückwirkend die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstatten zu lassen.

Bitte informieren Sie sich, ob Kurzarbeitergeld für Sie in Frage kommt. Sie können sich unter 0800 45555 20 auch gebührenfrei telefonisch beraten lassen. Bitte haben Sie dabei etwas Geduld und Verständnis für Wartezeit.

 

  • Steuerliche Erleichterungen

Die Finanzämter der Länder wurden angewiesen, unbürokratisch und vereinfacht

zu handeln. Bitte prüfen Sie, ob eine dieser Sofortmaßnahmen für Sie in Frage kommt:

  • Zinslose Stundung von Steuern
  • Aussetzung von Steuerforderungen bis Dezember 2020
  • Herabsetzung der Vorauszahlung von Einkommens- und Körperschaftssteuer
  • Kurzfristige Liquidität durch Kredite der KfW Bank

Die Zugangsvoraussetzungen zu einigen Darlehen wurden vereinfacht. Bitte informieren Sie sich unter www.kfw.de darüber, ob Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen.

Auch die KfW hat eine gebührenfreie Hotline für Unternehmen eingerichtet: 0800 539 9000

 

  • Bürgschaften und Förderkredite Hessen

Das Land Hessen stellt über die Wirtschafts– und Infrastrukturbank Hessen (WiBank) und die

Bürgschaftsbank Hessen (BB-H) Finanzierungsprodukte bereit, mit denen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen bei Investitionen und mit Betriebsmitteln unterstützt werden.

Bitte informieren Sie sich über Unterstützung von der WIBank unter www.wibank.de bzw. der Förderberatungs-Hotline 0611 774 7333

Bitte informieren Sie sich über Unterstützung von der BB-H unter bb-h.de bzw. der Corona-Hotline: 0611 1507 77

 

  • Programm zur „Wiederankurbelung“ der Stadt Kassel
    Die Stadt Kassel hat unter dem Titel „Kopf hoch Kassel!“ ein Bündel von Soforthilfen beschlossen welches die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auch für Unternehmen und Betriebe abmildern soll. Inhabergeführte kleinere und mittelständische Betriebe sowie Solo-Selbständige, welche schließen mussten, sollen eine Anschubfinanzierung beantragen können. Informationen zu einer Antragsstellung gibt die Stadt Kassel.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass hier möglicherweise nicht alle Förderinstrumente und Beihilfen aufgeführt sind. Die Aufzählung erfolgt ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität und daher auch ohne Gewähr. Wir empfehlen, sich zusätzlich insbesondere beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie beim Hessischen Ministerium der Finanzen zu informieren. Auch die Stadt Kassel informiert fortlaufend über Unterstützungsmöglichkeiten.

 

Selbständige und Freiberufler, die ihren Wohnsitz in der Stadt Kassel haben, können beim Jobcenter Stadt Kassel einen Antrag auf Leistungen nach SGB II haben. Sie müssen Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit dafür nicht aufgeben. Personen, welche nicht im Gebiet der Stadt Kassel wohnen, wenden sich bitte an das örtlich zuständige Jobcenter, eine Weiterleitung eines Antrags kann nicht erfolgen.

Die Sozialleistung auf Arbeitslosengeld stellt das Existenzminimum sicher und berücksichtigt das Einkommen und die Vermögensverhältnisse aller Familienmitglieder. Die Leistungen sichern Ihre aktuellen Unterkunftskosten, die finanziellen Mittel zum Lebensunterhalt und den Krankenversicherungsschutz abzüglich der vorhandenen Einkommensarten.

 

Kinderzuschlag (KiZ) oder den sogenannten Notfall-Kinderzuschlag als Alternative zur Grundsicherung erhält, wessen Einkommen zwar für ihn selbst, nicht aber für seine Familie reicht. Bei Neuanträgen ist nun nur noch das Einkommen des letzten Monats (anstelle des letzten halben Jahres) entscheidend. Bei Einkommensverlusten etwa von selbstständigen Eltern entsteht so schneller ein Anspruch. Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse gestellt.

 

Auch wenn das Jobcenter Stadt Kassel derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen werden musste, ist eine schnelle Bearbeitung sichergestellt, vollständige Anträge können in wenigen Tagen bearbeitet werden. Informationen zur vereinfachten Antragsstellung, zum Arbeitslosengeld II und die derzeitigen Kontaktmöglichkeiten sowie die erforderlichen Antragsunterlagen stehen auf unserer Website zur Verfügung. Informationen und ein FAQ zur Grundsicherung auch für Selbstständige stellt zudem die Bundesagentur für Arbeit bereit. Telefonisch ist das Jobcenter Stadt Kassel Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr unter 0561 92 999 0 erreichbar, zusätzlich beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Dienstzeiten unter der lokal zusätzlich eingerichteten Service-Hotline 0561 92 999 202.

 

(Veröffentlicht 27.03.2020, laufend aktualisiert)