Mit dem Jahreswechsel wurde aus der „Grundsicherung“, dem ALG II, das neue Bürgergeld.
Wichtig für Sie: Wer schon vorher Geldleistungen vom Jobcenter Stadt Kassel bezogen hat, braucht keinen extra Antrag auf das Bürgergeld zu stellen. Wir sind für Sie zuständig geblieben und haben die Leistungen automatisch für Sie umgestellt! Die pünktliche Zahlung wurde sichergestellt, die neuen Bescheide dazu werden teilweise erst im Januar mit der Post zugestellt.
Das neue Bürgergeld ist nicht einfach ein neuer Name! Neben einem deutlich höheren Regelbedarf und gestiegenen Freibeträgen für Erwerbstätige bringt das Bürgergeld auch eine Veränderung in der Zusammenarbeit von Jobcenter und Bürger:innen. Mit dem Bürgergeld rückt die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung viel stärker in den Fokus. Die Zusammenarbeit wird noch mehr von Vertrauen und Gemeinsamkeit geprägt sein.
„Beim Bürgergeld geht es um einen Sozialstaat auf der Höhe der Zeit. Es geht darum, dass Menschen, die in Not sind, verlässlich abgesichert werden. Es ist eine Frage der gesellschaftlichen Solidarität.“ (Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales)
Das Bürgergeld
Das Bürgergeld ist eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums für die Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Durch die Sicherung des wirtschaftlichen Existenzminimums ermöglicht das Bürgergeld eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben in der Gesellschaft. Damit verwirklicht das Bürgergeld den ersten Artikel des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Das Bürgergeld wird in zwei Stufen eingeführt. In der ersten Stufe haben sich zum 1. Januar 2023 insbesondere die Regelbedarfe und die Regelungen zum Wohnen und zum Vermögen geändert. Ab dem 01. Juli 2023 treten dann zahlreiche weitere Neuerungen auch in den Bereichen Beratung und Weiterbildung in Kraft.
Empfänger des Bürgergelds
Das Bürgergeld bekommen nur Bürger:innen, die erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können und bei denen andere, vorrangige Leistungen (beispielsweise Arbeitslosengeld, Wohngeld und Kinderzuschlag) nicht ausreichen.
Stärkung der Weiterbildung
Das Bürgergeld unterstützt einen Wunsch nach Ausbildung oder Umschulung noch stärker, es gilt der Grundsatz „Ausbildung vor Aushilfsjob“. Das Nachholen eines Berufsabschlusses kann ab 1. Juli 2023 auch unverkürzt (also beispielsweise drei statt zwei Jahre) gefördert werden. Auch die Erweiterung von Grundkompetenzen (z. B. Lese-, Mathe-, IT-Fertigkeiten) kann gefördert. Zusätzlich wird ab dem 1. Juli 2023 ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro für die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen gezahlt. Und wer an Maßnahmen teilnimmt, die besonders dabei unterstützen, langfristig zurück in den Job zu finden, erhält ab 1. Juli 2023 ein Bürgergeld-Bonus in Höhe von monatlich 75 Euro.
Für eine noch intensivere Betreuung, die den Leistungsbeziehenden „entgegenkommt“ - auch räumlich - gibt es ab 1. Juli 2023 die ganzheitliche Betreuung (Coaching) als neues Angebot. Das Coaching kann auch aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.
Durch die Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes wird die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ den Jobcentern nun dauerhaft zur Verfügung stehen. Sie ermöglicht besonders arbeitsmarktfernen Menschen soziale Teilhabe durch öffentlich geförderte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Die neuen Regelbedarfe
Zum Jahresbeginn wurden die Regelsätze deutlich erhöht