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Digitaler Hauptantrag

Antrag auf Arbeitslosengeld II ab 29.11.2022 auch online

Der digitale Hauptantrag ist die jüngste Weiterentwicklung von jobcenter.digital, dem seit dem Frühjahr 2019 bestehenden attraktiven Online-Angebot des Jobcenters. Kund:innen können bereits darüber mit dem Postfachservice datengeschützt mit dem Jobcenter Stadt Kassel kommunizieren, ihren Antrag auf Weiterbewilligung stellen und Veränderungen mitteilen. Bequem von Zuhause, rund um die Uhr und ohne Wartezeiten. Auch Unterlagen können durch diesen Service sehr einfach eingereicht und Förderleistungen beantragt werden. Der Service jobcenter.digital funktioniert auch mobil mit dem Smartphone, es ist keine besondere technische Ausstattung erforderlich.

Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung des modernen Online-Angebots jobcenter.digital des Jobcenter Stadt Kassel steht mit dem digitalen Hauptantrag ab Ende November ein weiterer wichtiger Online-Service zur Verfügung. Die digitale Antragstellung auf Arbeitslosengeld II kann durch hohe Nutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienung überzeugen. Hilfetexte mit Erklär-Charakter unterstützen Bürger:innen durchgängig während der gesamten Dateneingabe. Bei der Nutzung von jobcenter.digital werden persönliche Daten sicher und geschützt an das Jobcenter Stadt Kassel übermittelt.

Alle Antragsdaten und Nachweise bzw. Dokumente können direkt am PC, Tablet oder Smartphone hochgeladen werden – einfach, datengeschützt, zeit- und ortsunabhägig. Der Online-Antrag spart nicht nur Zeit und Portokosten. Zusätzlich können Bürger:innen das sogenannte Online-Arbeitsmarktprofil nutzen. Dort lassen sich Angaben zur persönlichen und beruflichen Situation bequem von zu Hause aus hinterlegen. Bürger:innen können sich damit optimal auf das Erstgespräch in der Arbeitsvermittlung vorbereiten.

Die Nutzung der digitalen Angebote ist für Bürger:innen zu jeder Zeit freiwillig, alle analogen Zugangswege bleiben erhalten, alle Anträge können auch weiterhin in Papierform gestellt werden. Die Einführung des digitalen Hauptantrags ist ein weiterer wichtiger Baustein, um bis zum Jahresende 2022 das Online-Zugangsgesetz (OZG) im Rechtskreis SGB II umzusetzen.

Wichtig für Bürger:innen: Wer jetzt einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellt, oder bereits Geldleistungen vom Jobcenter Stadt Kassel bezieht, braucht keinen extra Antrag auf das kommende Bürgergeld zu stellen. Das Jobcenter Stadt Kassel bleibt für die Bürger:innen zuständig und stellen die Leistungen nach Inkrafttreten des Bürgergelds automatisch um.

 

 

(veröffentlicht 22.11.2022)