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Erleichterter Zugang zur Grundsicherung verlängert

Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung wurden vom Gesetzgeber aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 31. März 2022 verlängert.

 

Der vereinfachte Neuantrag bedeutet insbesondere folgende Regelungen:

 

Aussetzen der Vermögensprüfung

Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2022 beginnen, werden auch weiterhin unter den erleichterten Bedingungen bearbeitet. Wer in diesem Zeitraum erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten 6 Monaten des Bewilligungszeitraumes behalten.

 

Übernahme der Kosten der Unterkunft

Wenn ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung vorliegt, erkennt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten als Bedarf in den ersten 6 Monaten des Bezugs an.

 

 

Informationen zur Antragsstellung

 

Wer kann beim Jobcenter Stadt Kassel einen Antrag stellen?

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die ihren Wohnsitz in der Stadt Kassel haben, können beim Jobcenter Stadt Kassel einen Antrag auf Leistungen nach SGB II stellen. Personen, welche nicht im Gebiet der Stadt Kassel wohnen, wenden sich bitte an das örtlich zuständige Jobcenter. Wohnen Sie zum Beispiel im Landkreis Kassel ist das Jobcenter Landkreis Kassel für Sie zuständig. Eine Weiterleitung Ihres Antrags kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen!

 

Was sind das Arbeitslosengeld II und das Sozialschutz-Paket?

Die Sozialleistung auf Arbeitslosengeld II stellt das Existenzminimum sicher und berücksichtigt das Einkommen und die Vermögensverhältnisse aller Familienmitglieder. Die Leistungen sichern Ihre aktuellen Unterkunftskosten, die finanziellen Mittel zum Lebensunterhalt und den Krankenversicherungsschutz abzüglich der vorhandenen Einkommensarten.

Das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) bedeutet eine Vereinfachung der Beantragung von Leistungen nach SGB II für Leistungsberechtigte. Das Sozialschutzpaket bedeutet jedoch keine Ausweitung der Anspruchsberechtigten. Bitte informieren Sie sich daher vor einer Antragsstellung, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf Leistungen haben können. Wenn Sie keinen Arbeitnehmer-Status besitzen, Sie erwerbsunfähig sind, über dem Existenzminimum Einkommen erzielen oder z.B. studieren, haben Sie in der Regel keinen Anspruch.

 

Alternative: Kinderzuschlag (KiZ)

Bitte informieren Sie sich vor einer Antragsstellung, ob Sie den Kinderzuschlag (KiZ) oder den sogenannten Notfall-Kinderzuschlag als Alternative zur Grundsicherung erhalten können. Diese Leistung erhält, wessen Einkommen zwar für ihn selbst, nicht aber für seine Familie reicht. Bei Neuanträgen ist nun nur noch das Einkommen des letzten Monats (anstelle des letzten halben Jahres) entscheidend. Bei Einkommensverlusten, etwa von selbstständigen Eltern, entsteht so schneller ein Anspruch. Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse gestellt.

 

Arbeitslosengeld II für Selbstständige

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist grundsätzlich auch für Selbständige und Freiberufler zugänglich.

 

Ihr Antrag auf Leistungen nach SGB II

Wenn Sie sich für einen Antrag auf Leistungen nach SGB II entschließen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Sie können den Antrag formlos telefonisch (0561 92999 202), per E-Mail oder postalisch (Jobcenter Stadt Kassel - Lewinskistraße 4 - 34127 Kassel) stellen, wir senden Ihnen dann die Antragsunterlagen zu. Sie können die Antragsvordrucke für den vereinfachten Antrag auch selber herunterladen. Sie haben jetzt auch die Möglichkeit, den Antrag online einzureichen.

Bitte füllen Sie alle Anträge und Anlagen sorgfältig und vollständig aus. Bitte denken Sie bei postalisch eingereichten Anträgen auch an die Unterschriften. Eine Mietbescheinigung ist durch Ihren Vermieter auszufüllen. Da das Jobcenter Stadt Kassel den Publikumsverkehr nur beschränkt ermöglichen kann, sind Anträge bitte bevorzugt auf dem Postweg oder den Online-Upload einzureichen. Eine Übermittlung per E-Mail ist zwar ebenfalls möglich, dabei kann jedoch keine datenschutzrechtliche Sicherheit gewährleistet werden!

Für die Entscheidung Ihres Antrags und die Bewilligung der Leistungen benötigen wir einige wichtige Unterlagen. Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten reichen Sie folgende Unterlagen bitte nach Möglichkeit in Kopie ebenfalls mit den Antragsunterlagenvordrucken ein bzw. reichen Sie diese mit dem Online-Upload nach:

  • Personalausweis, Nationalpass bzw. Aufenthaltstitel und Zusatzblatt aller Personen, die mit Ihnen zusammenleben
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Ihre Nebenkosten (z.B. Abschlagspläne der Versorgungsunternehmen)
  • Krankenversicherungsnummer
  • Rentenversicherungsnummer
  • Wenn Sie arbeiten bzw. in den letzten 3 Monaten gearbeitet haben: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, ggf. Kündigung
  • Andere Einkommensnachweise (z.B. Erwerbsminderungsrente, Mieteinnahmen, Dividenden, etc.)
  • Kontoauszüge der letzten sechs Monate

 

Weitere Informationen zur Antragsstellung und zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie auch auf unserer Website sowie unter Corona-FAQ-Grundsicherung.

Gerne beantworten wir Ihre weiteren Fragen zu Leistungen nach SGB II auch telefonisch oder per E-Mail. Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichen Sie das Jobcenter Stadt Kassel unter der Rufnummer 0561 92999 0, zu unseren Dienstzeiten erreichen Sie uns zusätzlich unter der zusätzlich eingerichteten Neuantrags-Hotline 0561 92999 202.

Vielen Dank für Ihr Verständnis - Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Ihr Jobcenter Stadt Kassel

 

(Veröffentlicht 24.11.2021)