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Hohe Heizkosten: Antrag beim Jobcenter möglich

Antrag auf Bürgergeld auch nur für einen Monat möglich

 

Bürger:innen, welche im Jahr 2023 durch hohe Heizkosten belastet werden, kann beim Jobcenter Stadt Kassel prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Bürgergeld vorliegt. Dies betrifft sowohl Heizkostennachzahlungen, als auch die Beschaffung von Brennstoffen wie zum Beispiel Öl oder Pellets.

 

Bei einer hohen Heizkostennachzahlung beinhaltet das Sozialgesetzbuch II (SGB II) die Möglichkeit, Bürgergeld auch nur für einen Monat zu beantragen. In diesem einen Monat kann das Jobcenter Stadt Kassel, abhängig von dem individuellen Anspruch, bei den Ausgaben unterstützen. Der Antrag muss spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt werden. Bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Januar 2023 kann der Antrag folglich noch bis April 2023 gestellt werden. Das gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.

 

Bei der Prüfung, ob die Menschen für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Dazu gehört beispielsweise das Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in dem betreffenden Monat. Auch zu ihrem Vermögen müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller Auskunft geben. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro. Liegt das Vermögen höher, liegt kein Anspruch auf Bürgergeld vor.

 

„Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte Entlastungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen, um finanzielle Engpässe abzufedern“ betont Katja Kairies, Geschäftsführerin des Jobcenter Stadt Kassel.

 

Am einfachsten können Bürger:innen den Antrag über das digitale Angebot des Jobcenter Stadt Kassel stellen. „Über den Service jobcenter.digital kann seit Kurzem auch der Hauptantrag zeit- und ortsunabhängig gestellt werden“ erklärt Katja Kairies. Der digitale Service steht Bürger:innen unter www.jobcenter-stadt-kassel.de/jobcenterdigital/ zur Verfügung.

 

Hintergrund zu Heiz- und Stromkosten im SGB II:

Heizkosten werden vom Jobcenter Stadt Kassel regelmäßig in der tatsächlichen Höhe übernommen. Das Jobcenter Stadt Kassel übernimmt die Heizkosten auf Grundlage der ermittelten Grenzwerte in kW/h. Anders ist es bei den Stromkosten: Haushaltsstrom ist Teil des Regelbedarfes, wird vom Gesetzgeber pauschaliert festgelegt und jährlich angepasst.

 

(veröffentlicht 07.12.2022, aktualisiert)