Auch in der aktuellen Corona-Situation ist der Arbeitgeberservice (AGS) im Jobcenter Stadt Kassel für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Partner für alle Dienstleistungen rund um das Thema Personalgewinnung.
Trotz der angespannteren Marktlage werden Bewerberinnen und Bewerber gesucht. Der AGS berät Unternehmen, wie diese neuen Mitarbeitenden erfolgreich gefunden werden können und schlägt passende Personen vor.
Sind Unternehmen auch in der aktuellen Situation bereit Menschen einzustellen, welche derzeit auf die Unterstützung des Jobcenter Stadt Kassel angewiesen sind, kann dies oftmals gefördert werden. Verfügen Bewerberinnen oder Bewerber noch nicht über die beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse, die für eine freie Stelle nötig sind, kann dies vielleicht mit einem Zuschuss oder mit einer Qualifizierung gefördert werden. Benötigen neue Mitarbeitenden, welche derzeit Arbeitslosengeld zwei erhalten, eine deutlich längere oder aufwendigere Einarbeitungszeit kann dies genauso förderfähig sein, wie die Umwandlung eines Minijobs in eine versicherungspflichtige Beschäftigung.
Warum fördert das Jobcenter Unternehmen?
Auch mit den Fördermöglichkeiten für Unternehmen hilft das Jobcenter Stadt Kassel in erster Linie den Menschen, die auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind. Die Förderungen helfen insbesondere Personen, deren Vermittlung erschwert ist und gleichen für das Unternehmen mögliche finanzielle Nachteile bei einer Einstellung aus. Durch diese aktive Arbeitsförderung ermöglicht das Jobcenter Menschen die Perspektive, unabhängig von den Leistungen des Staats zu werden. In welcher Höhe und für welchen Zeitraum Fördermittel gewährt werden können, prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AGS in jedem Einzelfall.