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Neues Sozialticket bietet Entlastung und Unterstützung!

Monatskarte für 35 Euro – Bestandteil der Mittendrin! Teilhalbecard

Ab dem 01. Juli 2020 können Kundinnen und Kunden des Jobcenter Stadt Kassel mit dem neuen MittendrinTicket schon für 35 € im Monat die öffentlichen Verkehrsmittel im Tarifgebiet KasselPlus nutzen.

Für die durch das Jobcenter unterstützen Menschen bedeutet das MittendrinTicket im Vergleich zur „normalen“ Monatskarte und auch zum Diakonieticket eine deutliche Entlastung. Die Stadt Kassel ermöglicht durch einen Ausgleichsbetrag dieses neue Sozialticket. Damit wird ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit in Kassel geleistet, da hilfebedürftigen Menschen so die Teilhabe durch Erwerbsarbeit, Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Arztbesuche, Behördengänge oder Naherholung in der Region erleichtert wird.

Das MittendrinTicket kann ganztätig im Tarifgebiet KasselPlus genutzt werden, zudem können montags bis freitags ab 19 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen eine weitere Person und alle zum Haushalt gehörenden Kinder unter 18 Jahren im ganzen NVV-Gebiet kostenfrei mitfahren. Ein zwischen der Stadt, der KVG und dem NVV abgestimmter Berechtigungsnachweis ist zunächst Voraussetzung für den Kauf der Fahrkarte. Wer schon einen Berechtigungsnachweis für das Diakonieticket hat, kann diesen auch für das MittendrinTicket nutzen. Ab 2021 reicht die Vorlage der Mittendrin! Teilhabecard beim Kauf des MittendrinTickets aus. Gesonderte Berechtigungsnachweise sind dann nicht mehr erforderlich.

Informationen zum MittendrinTickets bietet der Flyer zum Ticket und die Website der KVG Kassel. Die Mittendrin! Teilhabecard kann im Antragsportal der Stadt Kassel beantragt werden.

 

 

Häufig gestellte Fragen zum neuen MittendrinTicket für Kassel

 

Ab wann gilt das neue MittendrinTicket und was kostet es?

Starttermin ist der 1. Juli 2020. Das neue MittendrinTicket gilt ganztägig. Eine 9 Uhr-Variante, wie bisher beim "Diakonieticket", wird nicht angeboten. Das Ticket wird nur in der Preisstufe Kassel Plus angeboten und soll für Inhaber eines entsprechenden Berechtigungsnachweises für Kasseler Bürgerinnen und Bürger 35 Euro im Monat kosten.

 

Wer kann das MittendrinTicket kaufen?

Alle Personen mit Erstwohnsitz in Kassel, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), Leistungen zur Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Wohngeld beziehen.

 

Welche weiteren Voraussetzungen sind zu beachten?

Voraussetzung zum Kauf und zur Nutzung des MittendrinTickets ist der Berechtigungsnachweis. Dieser wird gegen Vorlage eines Bewilligungsbescheids über eine der o. g. Leistungen ausgestellt. Er gilt für die Dauer der Bewilligung, maximal jedoch für sechs Monate. Noch gültige Berechtigungsnachweise für das Diakonieticket werden bei nachgewiesenem Wohnsitz in Kassel anerkannt. Das MittendrinTicket ist personengebunden, also nicht an andere Personen übertragbar, und gilt nur in Verbindung mit dem Berechtigungsnachweis.

 

Wo erhalte ich den Berechtigungsnachweis für das MittendrinTicket?

Online beim Sozialamt der Stadt Kassel unter kassel.de/teilhabecard. Hinweis: Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und von Wohngeld müssen bei einem Online-Antrag die erste Seite ihres Leistungsbescheides im Antragsverfahren vorlegen bzw. "hochladen".

Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden der Berechtigungsnachweis und die Teilhabecard per Post an die (bei der Antragstellung) angegebene Anschrift geschickt.

Stadtteilzentrum Wesertor, Neue Brüderkirche, Weserstraße 26, 34125 Kassel, Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr;

"Mittelpunkt im Brückenhof", Theodor-Haubach-Str. 6, 34132 Kassel, Öffnungszeiten: Donnerstag 9.00 bis 11.00 Uhr;

Personen, die beim Diakonischen Werk den Berechtigungsnachweis beantragen, bekommen diesen dort direkt ausgehändigt. Bei einer persönlichen Antragstellung beim Diakonischen Werk müssen alle Personen ihre Bewilligungsbescheide zum Nachweis der Berechtigung zusammen mit einem Lichtbildausweis vorlegen.

 

Wo bekomme ich das MittendrinTicket?

NVV-Kundenzentrum Kassel, Kurfürsten-Galerie (Königsplatz/Mauerstraße), Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 10.00 bis 18.00 Uhr, Samstag: 10.00 bis 16.00 Uhr (derzeit Samstag geschlossen);

bei Verkaufsstellen der KVG im Stadtgebiet (siehe Flyer);

ab dem 1. August 2020 auch in den NVV-Kundenzentren am Hauptbahnhof und am Bahnhof Wilhelmshöhe.

 

Wie lange gilt das neue Ticket?

Das MittendrinTicket gilt einen Monat und einen Tag, z. B. vom 20. Juli bis zum 20. August.

 

Zu welchen Zeiten und in welchem Bereich gilt das neue Ticket?

Das MittendrinTicket gilt Montag bis Freitag ganztägig ohne Einschränkungen im gesamten KasselPlus Gebiet (Stadt Kassel und 14 umliegende Gemeinden; siehe Flyer). Montag bis Freitag ab 19 Uhr und an Wochenenden bzw. Feiertagen gilt das Ticket ganztägig im gesamten NVV-Gebiet (Netzwirkung).

 

Wen kann ich mitnehmen?

Bis zu drei Kinder unter 6 Jahren fahren jederzeit kostenlos mit. Montag bis Freitag ab 19 Uhr und an Wochenenden bzw. Feiertagen fahren eine Person sowie alle zum Haushalt gehörenden Kinder unter 18 Jahren kostenlos mit.

 

(Veröffentlicht 26.06.2020)