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Obergrenze bei Midi-Jobs auf 1.300 Euro angehoben

Die Obergrenze für Midi-Jobs ist von 850 Euro auf 1.300 Euro angehoben worden. Arbeitgeber zahlen wie bisher volle Beitragssätze in allen Bereichen der Sozialversicherung.

 

Die Obergrenze für Midi-Jobs ist von 850 Euro auf 1.300 Euro angehoben worden. Arbeitgeber zahlen wie bisher volle Beitragssätze in allen Bereichen der Sozialversicherung. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Dies führt nicht zu niedrigeren Rentenleistungen. Das sind gute Nachrichten, besonders für teilzeitarbeitende Männer und Frauen.