Leistungsberechtigte, denen das Jobcenter Stadt Kassel Schreiben oder Bescheide aufgrund mangelnder Erreichbarkeit nicht zustellen kann, werden ab sofort auch über den Internetauftritt informiert, dass für sie Unterlagen zur Abholung bereitliegen. Die Bekanntmachung durch Aushang am Jobcenter bleibt zusätzlich bestehen.
Wenn Bescheide oder wichtige Schreiben des Jobcenter Stadt Kassel nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift von Antragsteller*innen, deren Bevollmächtigten oder von Vertreter*innen zugestellt werden können, kann eine sogenannte „Öffentliche Zustellung“ erfolgen. Veröffentlicht wird dabei nicht der eigentliche Bescheid, sondern nur die Information über das Vorliegen eines solchen Schriftstücks. Wenn die Betroffenen die Papiere nicht innerhalb von zwei Wochen gegen Vorlage eines gültigen Ausweises im Dienstgebäude in der Lewinskistraße 4 abholen, gilt das Dokument automatisch als zugestellt.
Bislang erfolgte die „Öffentliche Zustellung“ nur durch Aushang am Dienstgebäude des Jobcenters. Diese analoge Form der Veröffentlichung bleibt auch weiterhin bestehen. Seit Anfang Februar werden die Bekanntmachungen jedoch als zusätzlicher Service auch über die Website www.jobcenter-stadt-kassel.de veröffentlicht. Das Jobcenter bietet Betroffenen damit nun eine noch einfachere Möglichkeit zu erfahren, ob wichtige Schreiben für sie zur Abholung bereitliegen.
Die Öffentlichen Bekanntmachungen können direkt über die Startseite der Jobcenter-Website eingesehen werden.
(Veröffentlicht 16.02.2022)