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Sonderzahlungen im Juli 2022

Zahlungen erfolgen im Laufe des Monats

 

Angesichts der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise und der daraus resultierenden Preissteigerungen hat der Bundestag bereits Ende Mai mit dem Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz Entlastungen für die Bürger*innen beschlossen. Bürger*innen in der Stadt Kassel, welche auf die Unterstützung durch das Jobcenter Stadt Kassel angewiesen sind, profitieren ebenfalls von den Zuschlägen.


Zahlungen erfolgen im Laufe des Monats Juli

Die Zahlungen erfolgen spätestens bis Ende Juli 2022 mit einer gesonderten Zahlung. Die zusätzlichen Zahlungen wurden daher noch nicht mit den Regelleistungen für Juli überwiesen!


Einmalzahlungen in der Grundsicherung / SGB II

Bürger*innen, die im Juli 2022 Anspruch auf Leistungen nach SGB II (Alg II) oder Sozialgeld haben, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 Euro. Ein Antrag für diese Sonderzahlung muss nicht gestellt werden, die Auszahlung erfolgt automatisch an alle Kund*innen der Regelbedarfsstufen 1 und 2 (Alleinstehende, Alleinerziehende sowie volljährige Partner*innen).


Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche

Der Sofortzuschlag für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wird ebenfalls ab Juli 2022 ausgezahlt. Wichtig: Familien, die Leistungen bereits beantragt haben oder schon erhalten, müssen nicht von sich aus aktiv werden – die Auszahlung erfolgt automatisch, ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich. Der Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro wird gesondert und nicht zeitgleich mit den übrigen Leistungsansprüchen ausgezahlt.

Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder nur Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen.

 

(veröffentlicht 01.07.2022)