News,  Aktuelles

Unterstützung für Selbstständige, Freiberufler und Künstler

Hilfe und Existenzsicherung durch das Jobcenter Stadt Kassel - Neue Service-Hotline für (Solo-) Selbstständige

Viele Selbstständige und Kulturschaffende sind von den Auswirkungen von Corona / Covid19 besonders stark betroffen. Egal ob (Solo-) Selbstständige, Künstler oder Gastwirte – in dieser Ausnahmesituation kann leicht eine finanzielle Notlage entstehen. Kurzarbeitergeld hilft nur für Angestellte und eventuelle Soforthilfeprogramme decken nur die Betriebsausgaben.

Das Jobcenter Stadt Kassel berät und unterstützt Menschen in dieser Notsituation. Auch (Solo-) Selbstständige und Freiberufler können selbst dann Leistungen der Grundsicherung nach SGB II (Arbeitslosengeld II) beantragen, wenn bereits Leistungen der Soforthilfsprogramme von Bund und Land Hessen in Anspruch genommen wurden. Diese Hilfen gelten in der Regel als zweckbestimmte betriebliche Einnahmen und werden nicht als Einkommen angerechnet.

Selbständige und Freiberufler, die ihren Wohnsitz in der Stadt Kassel haben, können beim Jobcenter Stadt Kassel einen Antrag auf Existenzsicherung stellen. Sie müssen Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit dafür nicht aufgeben. Personen, welche nicht im Gebiet der Stadt Kassel wohnen, wenden sich bitte an das örtlich zuständige Jobcenter, eine Weiterleitung eines Antrags kann nicht erfolgen.

Die Sozialleistung auf Arbeitslosengeld II stellt das Existenzminimum sicher und berücksichtigt das Einkommen und die Vermögensverhältnisse aller Familienmitglieder. Die Leistungen sichern Ihre aktuellen Unterkunftskosten, die finanziellen Mittel zum Lebensunterhalt und den Krankenversicherungsschutz abzüglich der vorhandenen Einkommensarten.

 

Ihre Fragen

Sie möchten sich zunächst nur über die Voraussetzungen für Leistungen zur Grundsicherung nach SGB II informieren? Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu Leistungen nach SGB II auch telefonisch oder per E-Mail.

Für Selbstständige wurde eine zusätzliche bundesweite Service-Hotline eingerichtet. Diese ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 4 5555 21 kostenfrei zu erreichen. Die Mitarbeiter in der Service-Hotline verweisen auch auf weitere Unterstützungs-und Hilfsprogramme des Bundes und der Länder im Zusammenhang mit der Corona-Krise.

Das Jobcenter Stadt Kassel erreichen Sie Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 0561 92999 0, zu unseren Dienstzeiten erreichen Sie uns zusätzlich unter der zusätzlich eingerichteten Hotline 0561 92999 202.

 

 

Ihr Antrag auf Leistungen nach SGB II

 

Wenn Sie sich für einen Antrag auf Leistungen nach SGB II entschließen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Sie können den Antrag formlos telefonisch (0561 92999 202), per E-Mail oder postalisch (Jobcenter Stadt Kassel - Lewinskistraße 4 - 34127 Kassel) stellen, wir senden Ihnen dann die Antragsunterlagen zu. Sie können die Antragsvordrucke für den vereinfachten Antrag auch selber herunterladen. Sie haben zudem die Möglichkeit, den Antrag online einzureichen.

Bitte füllen Sie alle Anträge und Anlagen sorgfältig und vollständig aus. Bitte denken Sie bei postalisch eingereichten Anträgen auch an die Unterschriften. Eine Mietbescheinigung ist durch Ihren Vermieter auszufüllen. Da das Jobcenter Stadt Kassel den Publikumsverkehr derzeit nur beschränkt ermöglichen kann, sind Anträge bitte bevorzugt auf dem Postweg oder den Online-Upload einzureichen. Eine Übermittlung per E-Mail ist zwar ebenfalls möglich, dabei kann jedoch keine datenschutzrechtliche Sicherheit gewährleistet werden!

Für die Entscheidung Ihres Antrags und die Bewilligung der Leistungen benötigen wir einige wichtige Unterlagen. Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten reichen Sie folgende Unterlagen bitte nach Möglichkeit in Kopie ebenfalls mit den Antragsunterlagenvordrucken ein bzw. reichen Sie diese mit dem Online-Upload nach:

  • Personalausweis, Nationalpass bzw. Aufenthaltstitel und Zusatzblatt aller Personen, die mit Ihnen zusammenleben
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Ihre Nebenkosten (z.B. Abschlagspläne der Versorgungsunternehmen)
  • Krankenversicherungsnummer
  • Rentenversicherungsnummer
  • Wenn Sie arbeiten bzw. in den letzten 3 Monaten gearbeitet haben: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, ggf. Kündigung
  • Andere Einkommensnachweise (z.B. Erwerbsminderungsrente, Mieteinnahmen, Dividenden, etc.)
  • Kontoauszüge der letzten sechs Monate

 

Weitere Informationen zur Antragsstellung und zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie auch auf unserer Website sowie unter Corona-FAQ-Grundsicherung.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis - Bleiben Sie gesund!

 

Ihr Jobcenter Stadt Kassel

 

 

(Erstveröffentlichung 09.11.2020, laufend aktualisiert)