Das Jobcenter Stadt Kassel gewährt im Rahmen der Leistungsgewährung nach SGB II ab dem 01. September 2021 für 1-5 Personenhaushalte folgende Grenzwerte für Grundmiete inklusive Betriebskosten (ohne Heizung):
1-PHH (50 m2) | 2-PHH (60 m2) | 3-PHH (75 m2) | 4-PHH (87 m2) | 5-PHH (99 m2) |
449,50 € | 505,50 € | 593,50 € | 684,00 € | 817,00 € |
(in Klammern die Orientierungswerte zur Wohnungsgröße nach der Hessischen Richtlinie zur sozialen Wohnraumförderung)
Für Haushalte ab 6 Personen wird anhand der individuellen Gegebenheiten im Einzelfall entschieden.
Die neuen Grenzwerte werden vom Jobcenter Stadt Kassel bei allen Neuanträgen sowie bei (erforderlichem) Mietbeginn ab 01.09.2021 berücksichtigt. Für Kund*innen, welche bereits Leistungen des Jobcenter Stadt Kassel beziehen werden die neuen Werte automatisch bei Bearbeitung der Kosten der Unterkunft, spätestens im Rahmen der Weiterbewilligung rückwirkend ab dem 01.09.2021 angewandt. Kund*innen müssen dazu keinen gesonderten Antrag stellen.
Eine Übersicht über die Regelungen zur Übernahme der Wohnkosten im Rahmen der Leistungsgewährung nach SGB II können Sie hier auf unserer Website einsehen.
Grundlage der neuen Grenzwerte:
Die Stadt Kassel hat die ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH mit der Erstellung eines Wohnungsmarktgutachtens zur Festlegung der Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II beauftragt. Das nunmehr vorliegende schlüssige Konzept zur Bestimmung der Angemessenheit der Kosten der der Unterkunft nach SGB II und SGB XII wurde von der Stadt Kassel mit Wirkung zum 01.09.02021 übernommen.